Allgemein

Alles was man erwerben kann, ist eine Erlaubnis …

Alles was man erwerben kann, ist eine Erlaubnis!

 

… oder etwas einfacher gesprochen: Alles was ich für Geldwerte/Kapital eintauschen kann beinhaltet immer eine Erlaubnis. Der Tausch vollzieht sich nach dem jeweiligen geltenden Recht. Und Recht repräsentiert in jedem momentan (Tausch-)Fall temporären und verorteteten Herrschaftsbesitz. Also sind Rechtsanwälte im großen und ganzen Verfechter des Eigentums und des Besitztums, auch im Sinne einer Herrschaftsvertretung. Ebenso, so genannte Staatsbeamte (Amt-Ombud=Dienen, Dienst, Höriger), die mit der Aufgabe betreut werden, eben genau diesen Herrschaftsanspruch zu verwalten.
Gibt es aber so etwas wie Allgemeinbesitz überhaupt und wenn ja, wie groß ist mein persönlicher Anteil daran? Diese Frage stelle (nicht nur) ich mir seit Anbeginn des Agierens mit der Farbsprühdose vor über 30 Jahren. Wenn es einen so genannten Privatbesitz (privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“ – Quelle Wikipedia) gäbe, müsste auch der Allgemeinbesitz definiert sein.
Herrschaft beinhaltet die Wörter herrschen und Herr und wer herrscht, hat im Deutschen die Verfügungsgewalt über etWAS (VerDINGlicht) oder JeMANden (PERSONifiziert).
Mini Graffiti Art Workshop auf Leinwand für die evangelische Theologie der Universität Marburg.
Für den Fachbereich FB Evangelische Theologie der Universität Marburg durfte ich Anfang des Jahres, im Januar 2016 eine Street Art Tour mit anschließendem Mini Workshop in Frankfurt realisieren. Dabei kristallisierte sich in Diskussion mit den Teilnehmern (die teilweise aus Wien angereist waren), nahezu wie immer die Frage des öffentlichen Raums.
Die Teilnehmer hatten trotz der Kälte einigen Spaß beim Umsetzen ihrer Ideen auf gerahmte Leinwandflächen in der Rotunde der Schirn Kunsthalle.
Mein Fazit aus den Gesprächen war: »Alles was man erwerben kann, ist eine Erlaubnis.«